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Unsere Wochenengebote.
Voraussetzungen für einen Einkaufsausweis für den Blumengroßmarkt Dortmund
Außschließlich der Fachhandel darf auf den Blumengroßmärkten einkaufen!
Die Deutschen Blumengroßmärkte sowie Absatzgemeinschaften mit ihren Abholmärkten sind Anbieter auf der Erzeuger- und Großhandelsebene.
Blumengroßmärkte verkaufen nicht an private Verbraucher!
Ihre Kunden setzen sich aus Wiederverkäufern von Blumen und Pflanzen wie Blumenfachgeschäften, Lebensmitteleinzelhandel mit Blumenverkauf, Gartencentern und Baumschulen, dem Markt- und Straßenhandel und dem Blumengroßhandel zusammen.
Ein weiterer Kundenkreis, der zum Kauf bei den deutschen Blumenmärkten zugelassen ist, sind gewerbliche Verwender von Blumen und Pflanzen wie Friedhofsgärtnereien, GaLaBau-Betriebe, Raumbegrüner, Garten- und Innenarchitekten, Messebauer und Dekorateure.
Hotels, Restaurants, Bestatter und ähnliche Einrichtungen können nur einen Einkaufsausweis gegen Nachweis eigener Blumenabteilungen mit entsprechendem Fachpersonal erhalten.


